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Was ist der kleine Waffenschein?
Der kleine Waffenschein ist keine Erlaubnis zur Benutzung der Waffe.
Der kleine Waffenschein wurde mit dem neuem Waffengesetz 2002 eingeführt. In Deutschland ist dies ein Waffenschein gemäß § 10 Abs. 4 Satz 4 WaffG der den Inhaber zum "Führen" einer Signal-, Reizstoff- und Schreckschusswaffen außerhalb der eigenen Wohnung, Geschäftsräume oder umfriedeten Besitztums berechtigt. Diese Waffen müssen mit dem PTB-Prüfzeichen (Physikalisch-Technische Bundesanstalt) versehen sein.
Zum kauf einer solchen Waffe wird jedoch kein kleiner Waffenschein benötigt. Dafür reicht die Volljährigkeit, Zuverlässigkeit und Eignung vorausgesetzt. Auch für die Benutzung einer solchen Waffe auf dem Privatgrundstück benötigt man keinen kleinen Waffenschein. Er wird also nur dann benötigt, wenn eine Signal-, Reizstoff- oder Schreckschusswaffen außerhalb von Privatgelände am Körper zugriffsbereit getragen werden soll.
Wird diese Waffe jedoch nicht zugriffbereit und nicht mit der Munition und in einem verschließbaren Behältnis transportiert, wird auch dafür kein kleiner Waffenschein benötigt. Dies gilt aber nur bei erlaubnisfreien Waffen mit einem PTB-Prüfzeichen.
Der kleine Waffenschein wird von der Polizei, dem Ordnungsamt, dem Landratsamt, dem Kreisverwaltungsreferat oder der Gemeinde ausgestellt. Dies ist abhängig vom Bundesland oder der Stadt.
Der Antragsteller muss zuverlässig und persönlich geeignet sein und folgende Kriterien erfüllen:
-keine Vorstrafen außer höchstens eine Freiheitsstrafe, Jugendstrafe oder Geldstrafe von weniger als 60 Tagessätzen
-fachgerechte Aufbewahrung der Waffen
-Mindestalter 18 Jahre
-Keine Drogen- oder Alkoholabhängigkeit
-Keine Geisteskrankheiten
-Ein Sachkundenachweis ist im Gegensatz zum großen Waffenschein nicht erforderlich
Jeder der diese Voraussetzungen erfüllt kann den kleinen Waffenschein beantragen. Er kostet etwa 50 Euro.
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